BauLedger

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung der Software BauLedger der in-Reach UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich; nur Unternehmer

Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der cloudbasierten Software zur Baustellendokumentation BauLedger (Software-as-a-Service) zwischen der in-Reach UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Altstadt 2-4, 95028 Hof („in-Reach", „wir") und ihren Kunden.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Bei der Registrierung und bei jedem kostenpflichtigen Abschluss bestätigt der Kunde ausdrücklich, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln; wir dokumentieren diese Bestätigung mit Zeitpunkt.

Da hiernach kein Verbrauchervertrag zustande kommt, bestehen ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB und ein Anspruch auf eine elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB nicht. Für Laufzeit und Kündigung gilt § 7.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil — auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos leisten.

§ 2 Vertragsgegenstand; Leistungsbeschreibung; Weiterentwicklung

BauLedger wird als Software-as-a-Service über das Internet bereitgestellt; der Zugriff erfolgt über den Browser bzw. die von uns bereitgestellten Oberflächen. Eine Installation ist nicht erforderlich; eine Überlassung der Software selbst ist nicht geschuldet.

Der geschuldete Funktionsumfang ergibt sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung auf unserer Website (Seite „Funktionen" und Online-Anleitung) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung sowie aus dem vom Kunden jeweils gebuchten Tarif einschließlich etwaiger Zusatzpakete. Öffentliche Äußerungen, Werbung oder Angaben Dritter sind keine Beschaffenheitsangaben. Garantien übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie" bezeichnen.

Ein Kernbestandteil der Software ist die KI-gestützte Verarbeitung: Aus den vom Kunden erfassten Angaben (Freitext, Fotos, Sprachnotizen) werden automatisiert Bautagesberichte erzeugt und als PDF ausgegeben. Für die Eigenheiten dieser Verarbeitung gilt ergänzend § 10.

Der Kunde kann BauLedger vor jedem kostenpflichtigen Abschluss vollständig und kostenlos prüfen: über die siebentägige Testphase mit seinen eigenen Daten (§ 5), die er zusätzlich auf Knopfdruck mit Beispieldaten füllen kann (§ 4). Der Kunde kennt daher Funktionsumfang, Bedienung und Eignung der Software, bevor eine Zahlungspflicht entsteht. Als vereinbarte Beschaffenheit gilt der in der Testphase erkennbare Funktionsstand; eine darüber hinausgehende Beschaffenheit oder die Eignung für einen bestimmten, von uns nicht ausdrücklich bestätigten Zweck ist nicht geschuldet.

Wir entwickeln BauLedger laufend weiter. Wir dürfen Funktionen ändern, erweitern oder durch mindestens gleichwertige ersetzen, soweit der vertragswesentliche Kern — Erfassung, Verarbeitung und Ausgabe der Baustellendokumentation als Bautagesbericht — erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.

Beratungsleistungen, insbesondere die bau-, werkvertrags-, arbeits- oder datenschutzrechtliche Beratung, sowie ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg sind nicht Vertragsgegenstand.

§ 3 Vertragsschluss

Mit Absenden des Registrierungsformulars gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit Freischaltung des Kontos zustande. Ein Anspruch auf Annahme einer Registrierung besteht nicht.

Den kostenpflichtigen Tarif und etwaige Zusatzpakete bucht der Kunde selbst im Portal; die Buchung wirkt sofort. Für die Preise gilt § 6.

Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Beispieldaten (unentgeltlich)

Der Kunde kann sein Konto während der Testphase auf Knopfdruck einmalig mit Beispieldaten füllen (ein Demo-Bauherr und Demo-Projekte mit Einträgen, erfassten Zeiten, Material, Aufgaben und einem Abrechnungsentwurf), um die Funktionen — einschließlich Abrechnung und Übergabe an die Buchhaltungssoftware — sofort auszuprobieren. Die Beispieldaten sind am Namenszusatz „Demo" als solche erkennbar. Nach Ablauf der Testphase steht die Funktion nicht mehr zur Verfügung.

Die Beispieldaten dienen ausschließlich dem Kennenlernen und sind kein Bestandteil der geschuldeten Leistung. Auf sie besteht kein Anspruch; wir können sie jederzeit ändern oder einstellen. Verfügbarkeits- und Mängelansprüche bestehen insoweit nicht; für die Haftung gilt § 14 Abs. 5.

§ 5 Testphase (unentgeltlich)

Ein reguläres Konto beginnt mit einer kostenlosen Testphase von sieben Tagen, in der der Kunde BauLedger mit seinen eigenen Daten nutzt. Zahlungsdaten sind hierfür nicht erforderlich. Die Testphase kann gegenüber den kostenpflichtigen Tarifen in den Kontingenten (etwa für KI-Berichte und SMS) und in einzelnen Funktionen begrenzt sein; der jeweilige Umfang wird im Portal angezeigt. Im Einzelfall können wir die Testphase verlängern; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Die Testphase geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abo über. Eine Zahlungspflicht entsteht erst, wenn der Kunde das Abo im Portal aktiv abschließt. Schließt der Kunde kein Abo ab, endet das Recht zur aktiven Nutzung mit Ablauf der Testphase. Für einen Übergangszeitraum von 14 Tagen bleiben die Daten danach lesbar und über die Export- und Berichtsfunktionen sicherbar; anschließend wird der Zugang gesperrt. Nach der Sperre bewahren wir die Daten noch 30 Tage auf und löschen das Konto dann vollständig und unwiederbringlich; § 12 Abs. 3 gilt entsprechend.

Auf die unentgeltliche Testphase besteht kein Anspruch; wir können sie jederzeit ändern, einschränken oder einstellen. Für die Haftung gilt § 14 Abs. 5.

§ 6 Preise; Tarife und Kontingente; Abrechnung; Zahlung; Verzug

Es gelten die Preise der bei der jeweiligen Buchung gültigen Preisliste auf unserer Website. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

BauLedger wird in Tarifen mit festem Preis je Betrieb und Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) angeboten; eine nutzerbezogene Abrechnung findet nicht statt. Die Tarife unterscheiden sich in den enthaltenen Monatskontingenten (insbesondere für KI-Berichte und SMS-Versand) sowie in den Obergrenzen für Nutzer und aktive Subunternehmer; der jeweilige Umfang ergibt sich aus der Preisliste. Kontingente gelten je Kalendermonat; nicht verbrauchte Kontingente verfallen mit Monatsende und werden weder übertragen noch erstattet. Der aktuelle Verbrauch ist für den Kunden im Portal jederzeit einsehbar.

Zusätzlich zum Tarif kann der Kunde im Portal einmalige Zusatzpakete erwerben (etwa ein Paket zusätzlicher KI-Berichte). Zusatzpakete gelten für den Kalendermonat des Kaufs und verfallen mit dessen Ablauf.

Die Abrechnung erfolgt je nach gewähltem Tarif monatlich oder jährlich im Voraus über unseren Zahlungsdienstleister Stripe; dem Kunden stehen die dort angebotenen Zahlungsarten zur Verfügung. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Eine Zahlung auf Rechnung mit Zahlungsziel bieten wir nicht an. Karten- und Kontodaten werden ausschließlich bei Stripe erfasst und nicht in BauLedger gespeichert.

Preisänderungen kündigen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an; sie gelten nur für Abrechnungszeiträume nach dem Wirksamwerden. Bis dahin kann der Kunde jederzeit gemäß § 7 kündigen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 Abs. 2 BGB). Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug, dürfen wir den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform vorübergehend sperren, bis die fälligen Entgelte gezahlt sind; die Zahlungspflicht für den gebuchten Tarif bleibt von der Sperre unberührt. Weitergehende Rechte, insbesondere die Kündigung aus wichtigem Grund (§ 7 Abs. 3), bleiben vorbehalten.

§ 7 Laufzeit; Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit; es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Einrichtungsgebühr. Der Kunde kann das Abo jederzeit kündigen — im Portal oder in Textform. Die Kündigung wirkt zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums; bis dahin bleibt der gebuchte Tarif nutzbar, für angebrochene Abrechnungszeiträume erfolgt keine anteilige Erstattung.

Wir können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit Entgelten in Höhe von zwei Monatsrechnungen trotz Mahnung in Verzug ist oder schwerwiegend bzw. wiederholt gegen § 9 oder § 11 verstößt.

§ 8 Verfügbarkeit; Wartung; Support

Wir erbringen unsere Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach dem Stand vergleichbarer Cloud-Dienste. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht; insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, höhere Gewalt (§ 15) und Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs (etwa die Internetanbindung des Kunden oder Ausfälle von Vorleistungen Dritter) zu vorübergehenden Unterbrechungen führen.

Geplante Wartungsarbeiten legen wir nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten und kündigen sie an, soweit dies zumutbar ist.

Übergabepunkt für unsere Leistungen ist der Routerausgang des von uns genutzten Rechenzentrums. Für die Verbindung zwischen Übergabepunkt und den Systemen des Kunden sind wir nicht verantwortlich.

Support leisten wir per E-Mail innerhalb üblicher Geschäftszeiten in angemessener Frist. Feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten schulden wir nur bei gesonderter ausdrücklicher Vereinbarung.

§ 9 Pflichten des Kunden

Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht an unberechtigte Dritte weiter und informiert uns unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.

Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzern eingebrachten Daten und Inhalte (insbesondere Freitexte, Fotos und Sprachnotizen) verantwortlich. Er stellt sicher, dass deren Verarbeitung in BauLedger rechtmäßig ist, insbesondere gegenüber abgebildeten oder genannten Personen sowie gegenüber seinen Beschäftigten, und dass er zur Aufnahme und Weitergabe etwaiger Baustellenfotos berechtigt ist.

BauLedger ist ein Werkzeug. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation sowie deren rechtliche Bewertung und Verwendung (etwa als Nachweis im Rahmen von Dokumentationspflichten, VOB, Nachtrags- oder Behinderungsanzeigen) liegen allein beim Kunden. Wir schulden nicht die Eignung der Berichte als rechtssicherer Nachweis in einem konkreten Einzelfall.

Der Kunde prüft die von der Software erzeugten Berichte — insbesondere die KI-generierten Bautagesberichte — vor ihrer produktiven Verwendung oder Weitergabe an Dritte auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit (§ 10).

Der Kunde unterlässt alles, was den Betrieb des Dienstes stört oder gefährdet, insbesondere Überlastungs- oder Sicherheitstests ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform sowie Zugriffe außerhalb der vorgesehenen Oberflächen und Schnittstellen.

Daten, die der Kunde über das Vertragsende hinaus benötigt, sichert er regelmäßig über die bereitgestellten Export- und Berichtsfunktionen (siehe § 12 Abs. 3 und § 14 Abs. 4).

§ 10 KI-gestützte Verarbeitung; Kennzeichnung; keine Gewähr für Ergebnisse; keine Rechtsberatung

BauLedger erzeugt Bautagesberichte automatisiert mithilfe künstlicher Intelligenz aus den vom Kunden erfassten Angaben (Transkription von Sprachnotizen, Strukturierung von Freitext, Einbindung von Fotos). Verfahren dieser Art können unvollständige, ungenaue oder fehlerhafte Ergebnisse liefern.

Wir schulden keine inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verwertbarkeit der KI-generierten Ergebnisse und keine bestimmte Erkennungs- oder Transkriptionsgenauigkeit. Die erzeugten Berichte sind Entwürfe, die der Kunde eigenverantwortlich prüft, bevor er sie verwendet, freigibt oder an Dritte weitergibt.

BauLedger ist eine Dokumentations-Komfortlösung und keine Rechts-, Bau- oder Steuerberatung. Die Bewertung, ob und in welcher Form eine Dokumentation den rechtlichen Anforderungen des Kunden genügt, obliegt dem Kunden.

Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte. Wir kennzeichnen die von der Software erzeugten Inhalte zweifach: sichtbar in der Oberfläche — Berichte, Bildunterschriften und Vorschläge (etwa zu Mängeln, Aufgaben und Fristen) sind als KI-Ergebnis ausgewiesen und vor der Freigabe durch den Kunden änderbar — und maschinenlesbar in den erzeugten PDF-Dateien, deren Dokumenteigenschaften ausweisen, dass der Inhalt KI-gestützt aus den Erfassungen des Kunden entstanden ist. Damit setzen wir Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) um, soweit er auf die Berichtserzeugung anwendbar ist. Der Kunde entfernt diese Kennzeichnungen nicht und macht sie nicht unkenntlich.

Eine Emotionserkennung und eine biometrische Kategorisierung (Art. 50 Abs. 3 KI-Verordnung) finden nicht statt; die Software erzeugt keine Bild-, Ton- oder Videoinhalte im Sinne des Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 1 KI-Verordnung. Verwendet der Kunde erzeugte Texte über den Vertragszweck hinaus, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, treffen ihn als Betreiber die eigenen Offenlegungspflichten nach Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 2 KI-Verordnung; diese Pflichten kann die Software ihm nicht abnehmen.

§ 11 Nutzungsrechte

Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, BauLedger im gebuchten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

Nicht gestattet sind insbesondere die Überlassung an Dritte, der Betrieb für Dritte (Service-Bureau), die Vervielfältigung, Bearbeitung oder Rückübersetzung der Software; zwingende gesetzliche Befugnisse (§§ 69d, 69e UrhG) bleiben unberührt.

An den Berichten und Auswertungen, die der Kunde aus seinen eigenen Daten erstellt, stehen die Rechte dem Kunden zu.

§ 12 Daten des Kunden; Datenschutz; Vertragsende

Die vom Kunden eingebrachten Daten stehen im Verhältnis der Parteien ausschließlich dem Kunden zu.

Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, gilt unser Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO einschließlich seiner Anlagen (u. a. technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO); er ist Bestandteil des Vertrags.

Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde seine Daten jederzeit über die bereitgestellten Export- und Berichtsfunktionen sichern; hierzu ist er vor Vertragsende gehalten. Nach Vertragsende löschen wir die Daten des Kunden, sobald und soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden bleiben dessen eigene Verantwortung.

§ 13 Mängelrechte

Für Mängel der entgeltlichen Leistung gelten die mietrechtlichen Vorschriften mit den folgenden Maßgaben.

Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung an und unterstützt uns in zumutbarem Umfang bei der Eingrenzung.

Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) ist erst zulässig, wenn wir ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung hatten und diese fehlgeschlagen ist.

Keine Mängel sind insbesondere Beeinträchtigungen, die auf einer Fehlkonfiguration durch den Kunden, auf der Nichteinhaltung der Nutzungsvoraussetzungen (aktueller Browser, funktionierender Internetzugang) oder auf Umständen im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 2 beruhen, sowie die in § 10 beschriebenen Eigenheiten KI-gestützter Verarbeitung.

§ 14 Haftung

Unbeschränkt haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer von uns ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist unsere Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, der Höhe nach insgesamt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an uns gezahlten Entgelte.

Im Übrigen ist unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Bei Verlust von Daten haften wir im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten bei vertragsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 9 Abs. 6) erforderlich gewesen wäre.

Für unentgeltliche Leistungen (Testphase, Beispieldaten) haften wir — unbeschadet des Absatzes 1 hinsichtlich der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und der Arglist — nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.

§ 15 Höhere Gewalt

Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und von uns nicht zu vertreten sind — etwa Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Arbeitskampf, behördliche Anordnungen, Pandemien, großflächige Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Cloud-Infrastruktur oder Angriffe Dritter auf IT-Systeme trotz angemessener Schutzmaßnahmen — befreien uns für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Beide Parteien können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn ein solches Ereignis länger als sechs Wochen andauert.

§ 16 Änderungen dieser AGB

Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (etwa Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung, neue oder geänderte Funktionen, Änderungen bei Vorleistungen Dritter) und die Anpassung dem Kunden zumutbar ist.

Änderungen kündigen wir mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform an (E-Mail oder Hinweis im Portal). Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten AGB ab diesem Zeitpunkt; auf diese Folge weisen wir in der Ankündigung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

§ 17 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Hof (Saale), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind daneben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur aus demselben Vertragsverhältnis zu.

Die Abtretung von Rechten aus dem Vertrag bedarf unserer Zustimmung in Textform; § 354a HGB bleibt unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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